AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung der

ImplAg® - Implantologie-Agentur

Thomas Wachtel e.K.

 

AGB

 

§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: „Käufer“), d.h., unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Sie werden Bestandteil eines jeden Vertrages mit dem Käufer und gelten ebenfalls in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung für alle künftigen Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit dem Käufer, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden oder in jedem Einzelfall wieder auf sie hingewiesen wird. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden widersprechen wir ausdrücklich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden, selbst bei Kenntnis, somit nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung dieser Geschäftsbedingungen.

3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

5. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

6. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige, berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

7. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

8. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Kunde zwei Wochen an seine Bestellung gebunden. Der jeweilige Vertrag zwischen dem Kunden und uns ist abgeschlossen, wenn wir innerhalb dieser Frist die Annahme erklären.

2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Erklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Die Annahmeerklärung kann auch konkludent, d. h. durch Erfüllung des Vertrages erfolgen.

3. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

5. Vertragsgegenstand sind ausschließlich die verkauften Produkte oder Dienstleistungen mit den Inhalten, Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck unserer Produktbeschreibung. Andere oder weitergehende Inhalte, Eigenschaften und Merkmale, wie Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten, oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck, sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

6. Werden verschreibungspflichtige Arzneimittel bestellt, können diese nur gegen Vorlage eines Originalrezeptes abgegeben werden. Auf § 47 AMG wird besonders hingewiesen.

7. An Konstruktionen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, insbesondere auch von uns abgegebenen Angeboten oder Kostenvoranschlägen, behalten wir uns Eigentums und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte oder ihrer Vervielfältigung bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Der Käufer hat auf Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

 

§ 3 Vertragsschluss im Internet

Mit dem Anklicken des "Bestellen Buttons" erklärt der Kunde uns gegenüber verbindlich, den Inhalt des Warenkorbs unter Einbeziehung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen – welche wir dem Kunden zusenden–erwerben zu wollen. Im Übrigen erfolgt der Vertragsschluss unter den Voraussetzungen des § 2.

 

§ 4 Widerrufsrecht für Verbraucher

1. Sind Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. als Brief, E-Mail oder Telefax) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

 

ImplAg Implantologie-Agentur

Thomas Wachtel e.K.

Am Wingertsberg 34

64653 Lorsch

 

2. Im Falle des wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückzugewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

 

§ 5 Rückgaberecht

1. Möchte der Kunde einen gelieferten Artikel nicht behalten, hat er uns dies innerhalb von 14 Tagen ab Anlieferung telefonisch mitzuteilen. Wir veranlassen dann die Rücknahme und stornieren die Rechnung mit entsprechender Gutschrift. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir diese Rücknahme nur durchführen können, wenn die Ware ohne Gebrauchsspuren, in Originalverpackung und in angemessener Zeit bei uns eingeht. Die Gefahr und die Kosten des Rücktransports gehen zu Lasten des Kunden.

2. Dieses Rückgaberecht gilt nicht für Sonderbeschaffungen außerhalb des Katalogangebots, für auftragsbezogene Fertigungen und für Waren, für die Sonderpreise (z. B. Mengennachlass) gewährt wurden. Generell von der Rückgabe bzw. dem Umtausch ausgeschlossen sind Sonderbestellungen und -anfertigungen, Arzneimittel, Diagnostika, Reagenzien und sterile Waren.

3. Für Aufträge mit einem Warenwert bis € 150,00 (netto) berechnen wir anteilige Porto, Verpackungs- und Versandkosten, mindestens € 3,50 pro Bestellung. Nachlieferungen werden spesenfrei ausgeführt, nicht aber Lieferungen von Artikeln, die wir nicht auf Lager halten und gesondert bestellen müssen.

4. Auswahlsendungen sind innerhalb von 10 Tagen abzurechnen. Verlust oder Beschädigung von Auswahlsendungen gehen zu Lasten des Käufers.

 

§ 6 Preise

1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise einschließlich Umsatzsteuer, sofern die bestellten Waren innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder die Leistungen innerhalb dieser Frist erbracht werden sollen.

2. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gelten die folgenden Regelungen:

a. Es gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise. Im Übrigen sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer maßgebend. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

b. Wenn die Leistung erst 4 Monate nach Vertragsschluss erbracht werden soll behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten und sich hierdurch der Gesamtspreis ändert. Berechnungsgrundlage ist der Angebotspreis unter Berücksichtigung gewährter Nachlässe. Wir werden unsere Kunden über etwaige Preisänderungen unverzüglich informieren.

c. Ersatzteile sowie Reparaturen sind netto zahlbar.

3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Lager", ausschließlich Versandkosten, welche gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei Warenbestellungen unter 150,00 EUR werden die Versandkosten, mindestens jedoch eine Versandkostenpauschale in Höhe von 3,50 EUR pro Bestellung berechnet. Abweichend hiervon werden bei Lieferung von Gips und Einbettmassen bis zu einem Bestellwert von 400,00 EUR die Versandkosten zum jeweiligen Selbstkostenpreis berechnet. Ab einem höheren Bestellwert ist auch hier die Lieferung kostenfrei.

4. Bei Warenlieferungen und Aufträgen über Geräte und Einrichtungsgegenstände werden Anlieferung, Montage und Inbetriebsetzung berechnet, falls nicht eine anderslautende Vereinbarung in schriftlicher Form getroffen wurde.

5. Bei sämtlichen Reparaturaufträgen werden Fahrtzeit, Fahrtkosten, Wartezeit und eventuelle Montagezeit gesondert berechnet.

 

§ 7 Zahlungsbedingungen

1. Sonder- und Katalogpreise sind, nur soweit ausgewiesen, skontierfähig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

2. Unsere nicht skontierfähigen Rechnungen sind nach Erhalt der Ware sofort zur Zahlung fällig. Gleiches gilt für vereinbarte Kostenvorschüsse bzw.

Abschlagszahlungen. Abweichend davon hat der Kunden bei Verträgen mit einem Auftragsumfang von über € 20.000,-- (netto), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbar ist, Zahlung Zug-um-Zug gegen Lieferung zu leisten. In diesem Fall sind wir ohne Zahlung des vereinbarten Preises nur dann zur Auslieferung verpflichtet, wenn uns der Kunde geeignete Unterlagen vorlegt, aus denen sich ergibt, dass die Finanzierung und Bezahlung des Liefergegenstandes sichergestellt ist.

3. Skonto in Höhe von 2 % kann nur bei Barzahlung oder Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum in Anspruch genommen werden, sofern eine Skontomöglichkeit auf der Rechnung vermerkt ist, alle fälligen Forderungen ausgeglichen sind und keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind. Ein solcher Vermerk genügt dem Schriftformerfordernis.

4. Kein Skontoabzug wird gewährt bei Berechnung von Sonderpreisen (Kennzeichnung mit "NN" = Netto/Netto), Montagekosten, Reparaturleistungen sowie Lieferung von Ersatzteilen.

5. Skontierfähige Rechnungen sind, sofern kein Skonto in Anspruch genommen wird, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.

6. Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist der Tag der Wertstellung - nicht der Zahlungsauftrag - auf dem empfangenden Konto maßgebend.

7. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Diesbezüglich wird der Kunde darauf hingewiesen, dass er im Falle der Nichtzahlung nach Eintritt der Fälligkeit und Rechnungszugang entweder spätestens kraft Gesetz nach 30 Tagen oder vorher durch eine Mahnung von uns in Zahlungsverzug gerät.

8. Gerät der Kunden mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten. Der Kunden ist jedoch berechtigt den Nachweis zu führen, dass uns überhaupt kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

9. Wir sind berechtigt, für jede Mahnung Mahngebühren in Höhe von € 8.-- pro Schreiben zu verlangen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass uns durch die Mahnung ein geringerer oder kein Aufwand entstanden ist.

10. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten, entscheidungsreif oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 8 Annahmeverzug

Kommt der Kunde in Annahmeverzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

 

§ 9 Mängelhaftung

1. Wir gewährleisten die Fehlerfreiheit von Material und Verarbeitung, nicht jedoch für Abnutzung. Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir – bei Unternehmen - nach unserer, in angemessener Frist zu treffender, Wahl innerhalb des genannten Zeitraums unentgeltlich zunächst durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) Gewähr. Zu derartigen Abhilfemaßnahmen sind wir jedoch dann nicht verpflichtet, wenn der Kunde selbst bereits Eingriffe in das Produkt vorgenommen hat, die die Wiederherstellung einer mangelfreien Sache erschweren. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind; es macht hierbei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung vom Käufer, vom Hersteller oder von uns stammt.

3. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.

4. Mängelansprüche setzen - wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist - voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

5. Der Verbraucher hat die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

6. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

7. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

8. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist eine vom Käufer für die Nacherfüllung zu setzende Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

9. Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

10. Auf die von uns gelieferten Waren und Dienstleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist für Unternehmer ein Jahr ab Lieferung bzw. Leistung. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Lieferung bzw. Leistung. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Schäden aufgrund von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.

Bei gebrauchten Waren beträgt auch gegenüber Verbrauchern die Gewährleistungsfrist ein Jahr.

 

§ 10 Sonstige Haftung

1. Schadensersatzansprüche gegen uns können wir nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) und der Nichteinhaltung einer ausdrücklich gewährten Garantie anerkennen. Außer bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

2. Die Begrenzung nach § 9 Nr.8 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung, Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden und wegen entgangenen Gewinns ausgeschlossen.

4. Die Haftung für das Fehlen einer übernommenen Garantie, wegen Arglist, nach dem Produkthaftungsgesetz und für uns zurechenbare Verletzungen an Leben, Körper oder Gesundheit, bleibt unberührt.

5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 11 Gefahrübergang

1. Leistungs- und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Sitz in 64653 Lorsch, Am wingertsberg 34, soweit nichts anderes bestimmt ist.

2. Ist der Vertragspartner Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware, auch beim Versendungskauf, stets mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher über.

3. Ist der Vertragspartner Unternehmer, geht die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlusts der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits auf den Unternehmer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat, und zwar auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie die frachtfreie Versendung oder ähnliches, übernommen haben.

4. Die Versendung des Liefergegenstandes erfolgt auf Verlangen des Kunden. Die Wahl des Versandweges und -mittels ist uns überlassen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Rechnung des Kunden abgeschlossen.

5. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden oder durch ein Verhalten des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

 

§ 12 Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Ist der Kunde Unternehmer so gilt bei laufender Rechnung das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung unserer Saldoforderung.

2. Der Kunden darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht gegenüber uns in Verzug ist veräußern, vorausgesetzt dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß Absatz 3 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Kunden vor Erfüllung sämtlicher Ansprüche nicht berechtigt. Der Weiterveräußerung steht die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung sonstiger Werk- oder Werklieferungsverträge durch den Kunden gleich.

3. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt nebst allen Nebenrechten an uns abgetreten. Die Abtretungen nehmen wir hiermit an. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung unserer Ansprüche, wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren veräußert, so wird die Forderung nur in Höhe unseres Rechnungsbetrages an uns abgetreten.

4. Der Kunden ist berechtigt, die Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeitigen zulässigen Widerruf im eigenen Namen einzuziehen, solange er uns gegenüber nicht in Verzug ist. Auf unser jederzeit zulässiges Verlagen hin ist er verpflichtet, seine Abnehmer unverzüglich von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

5. Der Kunde ist für die Dauer des Eigentumsvorbehalts zur pfleglichen Behandlung des jeweiligen Kaufgegenstandes verpflichtet; insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Dabei hat er regelmäßige Inspektions- und Wartungsarbeiten durchführen zu lassen und die damit verbundenen Kosten zu tragen.

6. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunden unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten nicht zu ersetzen vermag, haftet hierfür der Käufer. Gleiches gilt bei Beschädigungen oder Zerstörungen.

7. Etwaige Besitz- oder (Praxis)ortswechsel sind uns ebenfalls unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

§ 13 Lieferfristen und -termine, Teillieferungen und Teilleistungen

1. Die schriftlich vereinbarten Lieferfristen beginnen mit dem Tag unserer Bestätigung der Bestellung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie Vorlage der eventuell erforderlichen Genehmigung. Etwaige vom Kunden innerhalb der Lieferfrist verlangte Änderungen in der Ausführung des Liefergegenstandes verlängern die Lieferfrist entsprechend.

2. Vereinbarte unverbindliche oder verbindliche Liefertermine oder –fristen stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. Terminüberschreitungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhergesehener Ereignissen, insbesondere Streik, Aussperrung, behördlicher Anordnung usw., auch wenn sie bei einem unserer Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung für die Dauer der Behinderung und einer angemessen Anlaufzeit, insgesamt jedoch maximal drei Monate, hinauszuschieben, wenn der Kunde Unternehmer ist. Andernfalls gilt eine Frist von einem Monat. Der Kunden ist über diese Umstände und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unmittelbar zu informieren.

3. Wird die Lieferung oder Leistung aufgrund der vorgenannten Umstände unmöglich, sind wir berechtigt wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Zahlungen werden, soweit sie den nicht erfüllten Vertrag oder Vertragsteil betreffen, erstattet.

4. Dauert die Behinderung länger als drei Monate und ist der Kunde Unternehmer, so ist er nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Bei Verbrauchern gilt eine Frist von einem Monat.

5. Verlängert sich die Liefer- oder Leistungszeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigten.

6. Teillieferungen und Teilleistungen sind innerhalb der vertraglichen Lieferzeit zulässig und können vom Kunden nicht zurückgewiesen werden, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse.

 

§ 14 Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

1. Der Kunden ist verpflichtet, gelieferte Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vom 16.03.2005 (ElektroG) nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Kunden stellt uns und den jeweiligen Hersteller auf erstes Anfordern von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 ElektroG (Rücknahmepflicht des Herstellers) und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.

2. Der Kunden hat gewerblich tätige Dritte, an die er die gelieferten Elektro- und Elektronikgeräte weitergibt, vertraglich dazu zu verpflichten, diese nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe eine entsprechende Weitergabeverpflichtung aufzuerlegen.

3. Unterlässt der Kunden die Auferlegung der Verpflichtung auf den Dritten gemäß Ziffer 23.2, so ist er verpflichtet, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen.

4. Unser Anspruch auf Übernahme und Freistellung durch den Kunden verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Gerätes. Die zweijährige Frist der Ablaufhemmung beginnt frühestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Kunden an uns über die Nutzungsbeendigung.

 

§ 15 Abtretung/Aufrechnung

1. Aufrechnungen gegen unsere Forderungen sind - sofern der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist -grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte, entscheidungsreife oder von uns anerkannte Gegenansprüche. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

2. Ansprüche aus den diesen Vertragsbedingungen zugrunde liegenden Verträgen kann der Käufer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von uns abtreten.

 

§ 16 Speicherung und Verarbeitung von Daten

Um den heutigen Ansprüchen an eine kaufmännische Organisation gerecht zu werden, sind bei uns personen- und unternehmensbezogene Daten unserer Kunden EDV-technisch gespeichert und werden verarbeitet. Die einschlägigen Richtlinien des Datenschutzgesetzes werden von uns eingehalten.

 

§ 17 Anwendbares Recht / Gerichtsstand

1. Diese Vertragsbedingungen und auf ihrer Grundlage geschlossene Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alle internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf – CISG –, finden keine Anwendung.

2. Ist der Kunden gewerblich tätig, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunden keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind jedoch auch berechtigt, eigene Ansprüche am Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.

 

§ 18 Ausnahmezustände/Notstandsausrufung der BRD oder WHO

 

Sollten Ereignisse auftreten wie Kriegszustand, Terrorwarnungen, WHO Pandemiewarnungen etc., welche die gewohnten Auftragslage und Bearbeitungsabläufe gravierend zu verändern drohen werden nach unserer Wertung und Einschätzung wie folgt Maßnahmen zur Liquiditätssicherung ergriffen um kurzfristige Lieferengpässe oder Warenbestandsanpassungen durchführen zu können.

1. Lieferfähigkeit

Die Lieferung der verkauften Produkte oder Dienstleistungen erfolgt ausschließlich nach Verfügbarkeit. Nicht vorrätige Produkte können Storniert und/oder eine zeitnahe Lieferung nicht Garantiert werden.

2. Zahlungsbedingungen

Rechnungen werden erst nach der Versandvorbereitung (Vorrätig) erstellt und sind sofort durch Vorkasse fällig.

3. Lieferfristen

Die Lieferung wird nach der Feststellung des Zahlungseingangs dann in der Regel Werktaggleich ausgeführt.

 

§ 19 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGBs) ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesen AGBs eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen haben der Kunde und wir diejenige wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle einer Lücke haben der Kunden und wir diejenige wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.

 

Stand 21.03.2020

 

Hinweis nach Batteriegesetz!

Da wir Batterien und Akkus bzw. solche Geräte verkaufen, die Batterien und Akkus enthalten, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und werden wieder verwertet. Sie können die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endnutzer für die Entsorgung übliche Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat. Diese durchgekreuzte Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesen Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender

 

Bedeutung: 

Pb: Batterie enthält Blei

Cd: Batterie enthält Cadmium

Hg: Batterie enthält Quecksilber

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